E-Zigaretten Schweiz

Ein E-Zigaretten Schweiz Angebot ist bereits im Internet vorhanden. So gibt es namentlich unter www.zigi24.ch einen grossen Onlineshop mit elektrischen Zigaretten sowie den dazugehörigen Ersatzteilen. Auch die passenden Liquids mit und ohne Nikotin in den verschiedensten Geschmacksrichtungen sind in diesem Onlinehshop erhältlich.

E-Zigarette Schweiz
E-Zigarette Schweiz – Aufbau einer elektrischen Zigarette

Durch den Kauf eines E-Zigaretten Startersets von zigi24.ch erhält man alles, was man zu Beginnen benötigt. Bei allen elektrischen Zigaretten ist nämlich auch ein Liquid, also ein Aroma, mit dabei, so dass man sofort loslegen kann. Die Liquids sind in allen möglichen Gechmacksrichtungen wie Tabak, Zigarre, Ananas, Erdbeere, Minze oder auch Cappuccino erhältlich. So kann man die Geschmacksrichtung immer mal wieder ändern, was die ganze Sache sehr interessant und abwechslungsreich gestaltet.

Rechtlicher Status der E-Zigaretten in der Schweiz
Elektronische Zigaretten stehen in der Schweiz unter dem Anwendungsbereich des Lebensmittelgesetzes. Im diesem Bundesgesetz werden sie als Gebrauchsgegenstände behandelt. Ohne Nikotin können die E-Zigaretten und Liquids in der Schweiz frei verkauft werden. Anders ist es mit den nikotinhaltigen Liquids bzw. E-Zigaretten. Diese darf man in der Schweiz nicht verkaufen, jedoch kann man sie sich zum Privatgebrauch bis zu 150ml. aus dem Ausland zuschicken lassen. Beim Onlineshop www.zigi24.ch werden sie beispielsweise aus Deutschland in die Schweiz geschickt, weshalb auch Liquids mit Nikotin angeboten werden können.

Fallen elektrische Zigaretten unter das Gesetz zum Schutz vor Passivrauch?
Nein, die E-Zigaretten fallen nicht in den Geltungsbreich des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen. Somit ist es grundsätzlich gestattet, beispielsweise in Restaurants und Bars eine E-Zigarette zu rauchen. Selbstverständlich bleibt es jedem Gastwirt unbenommen, dass er den Kosum von Elektrischen Zigaretten in seiner Hausordnung verbietet. Dies wird aber höchst selten gemacht, der Normalfall ist, dass man in Gastronomiebetrieben eine E-Zigarette rauchen darf. Ansonsten kann man freilich auch immer beim Wirt nachfragen, wie er es in seinem Restaurationsbetrieb handhabt. Weitere Ausführungen zum rechtlicher Status von E-Zigaretten in der Schweiz gibt es im juristischen Blog des Schaffhauser Rechtsanwaltes Beat Hochheuser (www.hochheuser.ch) einzusehen.

Durch den neuen grossen Onlineshop gibt es nun auch in der Schweiz ein grosses Sortiment an verschiedensten modernen E-Zigaretten-Modellen mit hoher Dampfleistung. Zudem steht eine sehr grosse Auswahl an Liquids in den unterschiedlichsten Gemacksrichtungen zur Verfügung.